Schäuble wegtreten: Petition erfolglos beendet!

Schäuble wegtreten: Petition erfolglos beendet!

In den letzten Monaten gab es in politischer Hinsicht einen Begriff, der immer wieder gefallen ist und für viele Unruhen und harte Auseinandersetzungen gesorgt hat. Die Rede ist von der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, bei der es darum geht, dass Telekommunikationsdaten gespeichert werden, um in bestimmten Situationen darauf zugreifen zu können. Es ist ein Thema, das sowohl politisch die EU als auch Deutschland alleine betrifft.

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung des Datenschutz und der Vorratsdatenspeicherung. Diese Pläne stoßen auf massive Proteste, die darin Einschränkungen der Grundrechte sehen. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wurde hier als Hauptverantwortlicher ausgemacht, gegen den sich viele Proteste richten. Die Petition Schäuble wegtreten, die explizit gegen den Innenminister gerichtet war, wurde jetzt aber abgelehnt. Mehr zu diesem brisanten Thema gibt es in diesem Artikel zu erfahren.

Die Vorratsdatenspeicherung

Für viele Historiker lässt sich die moderne Welt in die Zeit vor 2001 und danach einteilen. Im Jahr 2001 gab es in den USA die bekannten Terroranschläge, die vieles ändern sollten. In der Folge wurde der Kampf gegen den Terror ausgerufen, der teilweise in internationaler Zusammenarbeit stattfindet. Dieser Kampf beinhaltet verschiedene Aspekte, zu denen auch die Überwachung bzw. der Zugriff auf Daten gehören. In Deutschland ist das Thema in den letzten Jahren bekannter geworden, wobei die Vorratsspeicherung von Daten im Mittelpunkt steht. Gemeint ist damit, dass Daten, die in der Telekommunikation auftreten, von den Providern über eine längere Zeit gespeichert werden, sodass man darauf zugreifen kann.

Bei der Speicherung von Daten treten einige Probleme auf. Zunächst lässt sich zwischen Daten unterscheiden, die noch gebraucht werden und jene, die keinen weiteren Zweck mehr erfüllen. Notwendige Daten sind beispielsweise die Adresse und der Name der Kunden, da natürlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Provider und dem Kunden besteht. Auch braucht es Daten darüber, wie viel in einem Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, um entsprechend die Rechnungen aufstellen zu können. Darüber hinaus werden aber noch mehr Daten erfasst, die eigentlich technisch nicht aufbewahrt werden müssten. Das wird auch in der Schäuble wegtreten Petition angeprangert.

Welche Daten gehören zur Vorratsdatenspeicherung?

Welche Daten gehören zur Vorratsdatenspeicherung?Zu diesen Daten gehören Telefonnummern, Standorte, Zeiten der Nutzung des Internets und auch IP-Adressen. Der Wunsch nach Speicherung besteht darin, um so schwere Straftaten besser vorbeugen oder aufklären zu können. Das ist zumindest die Theorie, gegen die es allerdings auch kritische Stimmen gibt. Entsprechend sollen die Daten länger aufbewahrt werden. Jedoch nicht nur für ein paar Tage, sondern auf unbestimmte Zeit. Eben auf Vorrat. In den letzten Jahren hat sich diesbezüglich aber auch immer wieder einiges geändert, was die tatsächlichen Zeiträume angeht.

Für die Kritiker ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit den Grundrechten vereinbar, die in der Charta der Europäischen Union verankert sind. Dazu gehört Artikel 7, der besagt: “Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation”. Außerdem auch “Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten”, was in Artikel 8 festgelegt ist. Aber genau diese beiden Grundrechte werden damit verletzt, sofern eben nicht wirklich triftige Gründe vorherrschen, die Daten explizit und gezielt nutzen zu können. Im Laufe der letzten Monate hat sich die Debatte darum noch weiter hochgeschaukelt.

Petition gegen Wolfgang Schäuble: Schäuble wegtreten

Petition gegen Wolfgang Schäuble: Schäuble wegtretenDer Gegenwind aus der Reihe der Kritiker richtet sich nicht alleine an den geplanten Gesetzesentwurf, sondern auch direkt an Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, der als Hauptverantwortlicher angesehen wird. Laut Kritikern ist Schäuble ganz vorne mit dabei, das Gesetz auszuweiten, das für viele jetzt schon zu weit geht. Entsprechend hat man die Petition „Schäuble wegtreten“ gestartet, die dem Bundestag vorgelegt wurde. Darin geht es ganz explizit darum, dass Schäuble zurücktreten und zur Rechenschaft gezogen werden soll. Laut Petition Befürwortern ist es an Schäuble als Innenminister, dass das Grundgesetz geschützt wird, was mit diesem Gesetz aber nicht geschehen würde.

Auf einer eigens eingerichteten Webseite wird dargelegt, dass man annimmt, Schäuble missachtet absichtlich die Grundrechte, um so die Bürger ausspionieren zu können. Die angeblichen Sicherheitsbedenken teilt man bei der Petition Schäuble wegtreten nicht. Auch zeigt sich Schäuble unbeeindruckt von Einwänden und Kritik, so die Unterzeichner der Petition. Dabei gäbe es Kritik aus ganz unterschiedlichen Lagern, sowohl von links und rechts, als auch aus der bürgerlichen Mitte. Laut einer Umfrage gaben 54 Prozent der Deutschen an, man fürchte, dass Schäuble einen Überwachungsstaat anstreben würde. Die Petition wurde schließlich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags übergeben.

Ablehnung der Petition gegen den Innenminister

Am 16. Oktober 2008 wurde beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Damit wurde die Petition (Schäuble wegtreten) offiziell abgelehnt, obschon rund zwölftausend Stimmen zusammengekommen sind. Dazu wurde auch eine Begründung geliefert, die aufzeigt, warum ein Rücktritt des Bundesministers nicht in Frage kommt. Der Ausschuss konnte dem Vorwurf, dass der Innenminister den Rechtsstaat attackiert, nicht zustimmen. Zudem könne man auch nicht unterstützen, ob Schäuble zurücktreten würde, da das eine Entscheidung wäre, die an ihm persönlich liegt.

Man verweist darauf, dass der Deutsche Bundestag in den letzten Monat eine intensive Beschäftigung mit dem Thema hatte, wobei die Gefahren und die Bekämpfung von Terrorismus im Vordergrund gestanden haben. Grundsätzlich sei es daher möglich, dass Sicherheitsgesetze ausgebaut und auch den neuen Technologien angepasst werden. Solche Fragen wurden im Bundestag erörtert, diskutiert und auch kritisiert. Sollten Gesetze nicht rechtskonform sein, bestehe immer noch die Möglichkeit, dass sie vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft werden. Ebenso könnte das Gesetz auch noch am Europäischen Gerichtshof scheitern.

Fazit zur Petition „Schäuble wegtreten“

Die Deutsche Demokratie ist ein System, das sicherlich nicht bei allen Menschen auf totale Gegenliebe stößt, aber alles in allem Mechanismen bereithält, mit denen man sich politisch einbringen kann. Auf der einen Seite gibt es die Politik, die unter anderem als Regierung derzeit die Vorratsdatenspeicherung ausweiten möchte, zum anderen aber auch alle Bürger, die natürlich das Recht haben, dagegen zu protestieren. Das hat man jetzt in Form einer Petition versucht, die sich direkt gegen den Bundesinnenminister gerichtet hat und daher auch nicht viel Bestand haben konnte. Zwar gab es mehrere tausend Unterzeichner, doch die Petition richtete sich eben an einen Rücktritt von Wolfgang Schäuble, den der Petitionsausschuss ohnehin nicht forcieren konnte. Entsprechend wurde die Petition jetzt abgelehnt und wird daher auch keinen weiteren Einfluss in irgendeiner Art und Weise haben können.